Steuerliche Förderung Nachrüstung -
Russpartikelfilter / Russfilter
Partikelfilter-Nachrüstung wird steuerlich gefördert
Nach dem Beschluß der Bundesregierung wurde rückwirkend für das Jahr 2006 bis hin zum Jahr 2009 die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter
steuerlich gefördert. Die Regelung trat im April 2007 in Kraft.
Die Förderung betrug 330 Euro als einmalige Befreiung von der Kfz-Steuer, wenn Dieselfahrzeuge vom 1.1.2006 bis zum 31.12.2009
mit einem Russfilter nachgerüstet werden (gilt nur für Diesel-PKW, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden).
Zur Finanzierung: Für Dieselfahrzeuge, die nicht dem Partikelgrenzwert der Euro 5 Norm entsprechen, stieg vom 1. April 2007 bis März 2011 die
Kfz-Steuer um 1.20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Neben der Entlastung der Umwelt bietet die Nachrüstung für den Halter des Fahrzeuges auch den Vorteil, dass er (je nach erlangter Feinstaubplakette) auch
wieder die mittlerweile zahlreichen Umweltzonen der Innenstädte befahren darf.