Feinstaub Russfilter

Diesel - Partikelfilter / Russfilter

Fahrverbote ohne Partikelfilter


Nach der Plakettenverordnung der Bundesregierung werden Fahrzeuge, die nicht die Euro 2 Norm erreichen, bei Feinstaubalarm nicht in den Innenstädten fahren dürfen.

Die Kommunen können sogenannte Umweltzonen einrichten und dort ein Fahrverbot verhängen. Dies sind in der Regel Kommunen / Großstädte, die eine zu hohe Feinstaubkonzentration aufweisen.

Die Anforderungen an die Fahrzeuge werden laufend verschärft. Während aktuell in vielen Kommunen schon ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit der roten Plakette gilt, werden in den nächsten Jahren wohl nur noch Fahrzuge mit der grünen Plakette Zufahrt zu den Innenstädten haben.


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